Silvestri Alpschweine

Silvestri Alpschweine


Besonderheiten
  • Alle auf der Alp eingestallten Jager stammen zwingend aus einem anerkannten IP SUISSE oder Coop Naturafarm Schweinezuchtbetrieb. Die Vormast (25 kg bis 60 kg LG) erfolgt direkt auf der Alp oder auf einem von IP SUISSE oder Coop Naturafarm anerkannten Vormastbetrieb. Die Alpschweine müssen vor ihrer Schlachtung während der ortsüblichen Dauer, im Minimum 60 Tage, gesömmert werden (Art 6, BAlV).

  • Ökologische Verwertung der hochwertige frische Schotte (Molke) bei der Käsefabrikation auf Kuhalpen

  • Herdenhaltung mit grosszügigem Weidegang

  • Es dürfen nur soviel Alpschweine wie es Kühe hat auf der Alp gehalten werden

  • Es dürfen keine tierischen Eiweisse und keine gentechnisch veränderten Komponenten verfüttert werden.
Spezielles Kontrollen
Das Silvestri Alpschwein® Programm wird seit 2015 durch den Kontrolldienst des Schweizer Tierschutzes STS kontrolliert.
Jede neue Vertragsalp wird erstmalig kontrolliert, bestehende Vertragsalpen werden alle 2 Jahre kontrolliert.
Auftraggeber für Kontrollen

Linus Silvestri AG


Labelinhaber

Linus Silvestri AG


Verkauf

Coop, Migros, Spar, TopCC, Kauffmann Metzgerei, Künzli, Metzgerei Betschart


Downloads, Links

Silvestri Alpschwein Homepage

Richtlinien Alpschweine (IP Suisse und Pro Montagna)

Checkliste ordentliche Kontrolle Alpschweine IP-Suisse + Pro Montagna


Akkreditierungsstatus

Nicht im akkreditierten Bereich