Kontrollen April 2020

Der Kontrolldienst STS führt auf Landwirtschaftsbetrieben mit Nutztieren ausgewählter Label im Normalfall unangemeldete Kontrollen durch.

Aufgrund der aktuellen Situation wurden die Kontrollen Mitte März zunächst grösstenteils sistiert, um die Entwicklung abzuschätzen und sinnvolle, pragmatische Entscheide treffen zu können. Ende letzte Woche entschied nun die Leitung des Kontrolldienstes über das weitere Vorgehen:

Die Kontrollen werden ab April in beschränktem Mass wieder aufgenommen. Ein Teil der Kontrollen werden nach Anmeldung am Vortag durchgeführt. Die Betriebsleiter können ohne negative Folgen eine Kontrolle ablehnen, wenn sie gesundheitliche Bedenken haben. Die Kontrolle wird in diesem Fall zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr wie gewohnt unangemeldet erfolgen. Der Entscheid, welche Betriebe angemeldet besucht werden, liegt ausschliesslich bei der Leitung des Kontrolldienstes STS. Ein Anspruch auf angemeldete Kontrollen von Seiten der Betriebsleiter besteht nicht. Darüber hinaus wird der Kontrolldienst STS ab April unangemeldete Kontrollen des Weidezugangs, insbesondere bei Freilandgeflügel, durchführen. Diese Kontrollen sind ohne direkten Personenkontakt möglich. Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure des STS werden jeweils nach diesen Kontrollen mit den Betriebsleitern Rücksprache nehmen.

Ende April wird die Situation erneut beurteilt und das Vorgehen für den Monat Mai festgelegt.

Der Kontrolldienst STS führt keine öffentlich rechtlichen Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben durch. Deshalb ist er nicht direkt an die diesbezüglichen Weisungen des BLW gebunden. Auch der STS nimmt in der momentanen Lage aber selbstverständlich Rücksicht auf Landwirte und Mitarbeiter.