Zweck & Grundsätzliches

Zweck und Grundsätze des Beschwerdeverfahrens

(Stand 01.06.2020)

Zweck des Beschwerdeverfahrens ist es, auf Antrag der kontrollierten Personen oder Firmen zu prüfen, ob die Kontrollpersonen bei einer klar definierten Kontrolle richtig gemäss Kontrollvorgaben (zu prüfende Richtlinien, Checklisten, Anerkennungs- / Beurteilungskriterien) kontrolliert und Kontrollentscheide gefällt haben. Es dient aber auch dazu sicherzustellen, dass die kontrollierten Personen oder Firmen die Möglichkeit erhalten, allfällige Missverständnisse zu klären und/oder Fakten, die eine Neubeurteilung ermöglichen, nachzureichen.

Im Einzelnen geht es darum, im berechtigten Fall

  • versehentliche Fehler bei Berechnungen, Lagebeurteilungen etc. zu korrigieren.
  • Fehlentscheide aufgrund fehlender oder ungenügender Informationen abzuändern.
  • allfällige Abweichungen der Kontrollpersonen von den Kontrollvorgaben zu überprüfen und die Kontrollentscheide entsprechend den Kontrollvorgaben anzupassen.

Nicht Zweck des Beschwerdeverfahrens und der einzelnen Beschwerdeinstanzen ist es,

  • die Vorgaben für die Kontrollen zu diskutieren oder anzupassen.
  • nicht zu den Kontrollaufgaben des Kontrolldienstes STS gehörende Punkte, wie z.B. Sanktionen der auftraggebenden Vertragspartner des STS (in der Regel Labelinhaber), zu diskutieren und/oder anzupassen.
  • die Qualitätsmanagement-Vorgaben des Kontrolldienstes STS zu diskutieren oder anzupassen.

Das Beschwerdeverfahren ist zweistufig aufgebaut. In einer ersten Stufe sind die Einwände zu einer Kontrolle beim Leiter des Kontrolldienstes STS einzubringen. Nach erneuter Prüfung der Kontrolleunterlagen wird ein beschwerdefähiger Entscheid zur Kontrolle und zu den Einwänden verfasst. In einer zweiten Stufe kann mit einer Beschwerde bei der Beschwerdekommission STS gegen den Entscheid des Leiters Kontrolldienst STS rekuriert werden. Deren Entscheid ist abschliessend und kann nicht weiter gezogen werden.

Dieses Beschwerdeverfahren ist Teil der internen Qualitätssicherung des Kontrolldienstes STS und als solches von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS gut geheissen.

Beschwerdeberechtigte

Beschwerdeberechtigt bezüglich eines Kontrollentscheides sind diejenigen Personen und Firmen, die vom Kontrolldienst STS kontrolliert wurden sowie diejenigen Personen und Firmen, welche aufgrund vertraglicher Absprachen direkt für die Folgen eines Kontrollentscheides, zum Beispiel in Form von Sanktionen, zur Rechenschaft gezogen werden können. Ausserdem ist auch der betroffene auftraggebende Vertragspartner des STS bezüglich einzelner Kontrollentscheide beschwerdeberechtigt.