Neue Begleitdokumente Klauentiere

Neue Begleitdokumente Klauentiere

Die neuen Begleitdokumente für Klauentiere vom BLV werden bereits rege benutzt. Neu und wichtig ist, dass im unteren Abschnitt immer Angaben zu den Fahrzeiten gemacht werden müssen.

Jeder Chauffeur / jede Chauffeuse trägt die Beladezeit und das Kontrollschild vom Transportfahrzeug ein. Am Zielort wird die Entladezeit hinzugefügt und die Angaben mit Name und Unterschrift bestätigt. Ein Kreuz in der ersten Spalte „Bedingungen Art. 152a“ ist nur dann nötig, wenn ein Tier übernommen wird, welches zwischen zwei Transportetappen einen Fahrunterbruch von mind. 2 Stunden hatte. Mit dem Kreuz wird bestätigt, dass es in dieser Transportpause wie im Stall gehalten wurde.                                                                                                            

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