Transportkontrollen

Zuständigkeit

Für wen führt der Kontrolldienst STS die Kontrollen durch?

Wir führen Kontrollen von Tiertransporten auf privatrechtlicher Basis durch. Wir machen keine amtlichen Kontrollen.

Unsere Vertragspartner sind zum Beispiel Coop, IP-SUISSE, Migros Genossenschaftsbund MGB, Mutterkuh Schweiz, Bio Suisse und KAG Freiland.

Anforderungen

Was kontrolliert der Kontrolldienst STS?

Im Auftrag der Vertragspartner kontrollieren wir Tiertransporte nach Kriterien, welche vom Kontrolldienst STS und den Vertragspartnern definiert und in Kontrollchecklisten niedergeschrieben werden. Sie stützen sich zu einem grossen Teil auf gesetzliche Vorgaben, gehen aber teilweise auch über diese hinaus. Die aktuell gültigen Richtlinien finden Sie hier (Infothek / Richtlinien).

Aufgrund der Kontrollresultate können unsere Vertragspartner privatrechtliche Vertragsstrafen gegenüber den verantwortlichen Tierhandelsfirmen aussprechen.

Die Einteilung der Beanstandungen in Schweregrade und Strafpunkte können hier genauer eingesehen werden: Schweregrade und Strafpunkte

Kontrollpersonen

Welches sind "echte" Kontrollpersonen des STS?

Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure des Kontrolldienstes STS sind fest angestellte Fachleute. Sie sind an ihren schwarzen T-Shirts oder Gilets mit der orangen Aufschrift "Kontrolldienst Schweizer Tierschutz STS" und dem orangen STS-Logo sowie an ihren Ausweisen zu erkennen.

Kontrolle

Was machen diese Kontrollpersonen?

Die Aufgabe unserer Kontrollpersonen ähnelt der eines Prüfungsexperten. Sie beobachten und notieren, wie Chauffeure und Landwirte die Arbeit erledigen. Sie dürfen weder während noch sofort nach der Kontrolle Auskunft über die Resultate geben. Die Resultate werden den kontrollierten mit einem detaillierten schriftlichen Bericht mitgeteilt.

Wir machen auf zwei Arten Kontrollen von Tiertransporten:

Annahmekontrollen an Schlachthöfen, Märkten etc.

Begleitende Kontrollen. Weiter Details siehe Kontrollarten.

Kontrollen von Tiertransporten weisen im Vergleich zu den Kontrollen in der Tierhaltung einige Besonderheiten auf:

  • Die Firmen, welche die Tiere transportieren, sind aufgrund der heutigen Marktsituation in aller Regel nicht direkt in die Qualitätssicherungsnetze der Labelinhaber eingebunden.

  • Labeltiere werden oft zusammen mit Nicht-Labeltieren transportiert.

  • Aufgrund der vielen im Markt aktiven Tiertransportfirmen und Tierhändler sind und bleiben Transportkontrollen immer Stichprobenkontrollen, die nie alle Tiertransporteure und Tierhändler erfassen können.

  • Anders als bei den Tierhaltungskontrollen können aufgrund der Vertragssituation bisher bei Beanstandungen noch nicht für alle kontrollierten Label Sanktionen gegen die fehlbaren Transportfirmen bzw. deren Auftraggeber ausgesprochen werden. Dies gilt in erster Linie für Geflügel- und Kaninchentransporte. Sie finden die entsprechenden Informationen bei den Angaben zu den einzelnen Label.

Weitere Informationen zu Ablauf und zugrunde liegenden Regelungen können hier eingesehen werden: Ablauf Transportkontrolle

Tierhandelsfirmen (Vermittler) finden weitere Informationen betreffend Transportdispositionen hier: Infos für Vermittler