Diese darf höchstens 8 Stunden betragen. Zur Transportdauer zählen die Fahrzeit und Fahrtunterbrüche. Die Messung beginnt für jedes Tier beim Einladen auf dem Herkunftsbetrieb und endet beim Ausladen am Bestimmungsort. Die Belade- und Entladezeiten der Tiere sowie die Fahrzeit müssen auf dem offiziellen Begleitdokument des BLV notiert werden.
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