Die den Tieren zur Verfügung stehende Ladefläche in Quadratmetern muss aussen am Fahrzeug deutlich sichtbar angegeben sein. Bei Transporten von Labeltieren werden die Fahrzeuge vom Kontrolldienst STS in Absprache mit den Labelinhabern gemäss Anhang 2 der Labelrichtlinien wie folgt ausgemessen:

Ladebodenfläche: Länge mal Breite minus fixe Abzüge (Sockelleisten, Radkästen, sonstige Einbauten) => diese Fläche ist am Fahrzeug gut sichtbar anzuschreiben.

Einzelabteile (d.h. mit Trenngittern abgetrennte Bereiche): die den Tieren zur Verfügung stehende Fläche errechnet sich aus den lichten Massen. Sockelleisten, Radkästen, sonstige Einbauten und die Trenngitterfläche werden nicht dazugezählt. Zu beachten ist, dass die Summe der Teilflächen sich durch gelagerte und andere Trenngitter noch zusätzlich verkleinert und somit die Summe der Einzelabteile kleiner ist als die Ladebodenfläche.

Der vorgeschriebene Raumbedarf nach Anhang 4 TSchV pro Tier muss in jedem Abteil eingehalten werden.

Spezielles:Damit Steckleisten für Trenngitter nicht als Sockelleisten gelten und somit von der Breite des Abteils abgezogen werden, müssen sie mindestens eine lichte Höhe ab Ladeboden haben, die der Fesselgelenkshöhe der transportierten Tierart entspricht.

Abteilhöhe: Es wird die lichte Höhe an der tiefsten Stelle gemessen, also z.B. unter Streben oder Lampen.

Weitere Informationen inkl. Skizze finden Sie hier

 KDSTS Vermessen Transportfahrzeuge Labeltransport

 


     

 

 

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