2. Beschwerde

2. Beschwerdestufe: Beschwerde bei der "Beschwerdekommission STS"

Grundlegendes zur Beschwerde gegen einen beschwerdefähigen Kontrollentscheid

Rechtsmittelbelehrung

Auf jedem beschwerdefähigen Kontrollentscheid des Leiters des Kontrolldienstes STS wird auf die Beschwerdemöglichkeit, die Beschwerdeadresse und die Beschwerdefristen hingewiesen.

Beschwerdeadresse

Schweizer Tierschutz STS, Beschwerdekommission STS, Dornacherstrasse 101, 4018 Basel

Bearbeiter der Beschwerde

Beschwerdekommission STS

  • Die Beschwerdekommission STS setzt sich zusammen aus

    • Vertretung Arbeitsgruppe QS-Überprüfung Kontrolldienst STS (abgekürzt AG QS KD)

      (= Vorsitzender der Beschwerdekommission STS)

    • Vertretung der von einem Beschwerdefall betroffenen auftraggebenden Vertragspartner

    • Vertretung des Zentralvorstands des STS

    • einem Fachbeisitzer

    • einem Sekretär (nicht stimmberechtigt)

Beschwerdefristen

Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des beschwerdefähigen Kontrollentscheides des Leiters des Kontrolldienstes STS.

Beschwerdeform:

  • Die Beschwerde hat schriftlich und begründet zu erfolgen.

Kosten

  • Eine Beschwerde ist kostenpflichtig.

  • Die Höhe der Beschwerdegebühr wird jährlich von der AG QS KD festgelegt und auf der Homepage des Kontrolldienstes STS veröffentlicht.

  • Die Beschwerdegebühr wird vollumfänglich zurückerstattet, falls im Verlauf des Beschwerdeverfahrens (2. Beschwerdestufe) alle bemängelte Kontrollentscheide zugunsten des Beschwerdeführers korrigiert werden.

  • Falls nicht alle bemängelten Kontrollentscheide zugunsten des Beschwerdeführers korrigiert werden bestimmt die Beschwerdekommission, welcher Anteil der Beschwerdegebühr dem Beschwerdeführer zurückerstattet wird.

Ablauf der Beschwerde

Eingangsbestätigung

Damit alle betroffenen Parteien (kontrollierte Person oder Firma, vertraglich eingebundener Vermittler, Auftraggeber Kontrolle, Labelinhaber, Beschwerdekommission STS und Kontrollperson STS) wissen, dass ein Beschwerdeverfahren läuft, versendet der Sekretär der Beschwerdekommission STS nach Erhalt der Beschwerde eine Eingangs-Bestätigung, die als Kopie an alle betroffenen Parteien geht.

Vorbereitung der Beschwerdenbearbeitung

  • Der Sekretär der Beschwerdekommission STS fordert vom Leiter Kontrolldienst STS alle Unterlagen zum betroffenen Fall an. Der Beschwerdekommission STS stehen danach alle vom Leiter des Kontrolldienstes STS zur Einsprache zusammengetragenen Informationen sowie alle vom Beschwerdeführer eingereichten Unterlagen zur Verfügung.

  • Der Sekretär der Beschwerdekommission STS versendet die Unterlagen an die Mitglieder der Beschwerdekommission STS und organisiert auf die Rückmeldungen der Mitglieder hin den weiteren Verlauf der Beschwerdebearbeitung.

  • Die Beschwerdekommission kann die Behandlung der Beschwerde

    • auf dem Korrespondenzweg abwickeln oder sich zu einer Beschwerdesitzung, allenfalls mit Lokaltermin, treffen.

    • durch das Zusammentragen weiterer Informationen erweitern.

    • durch eine persönliche Anhörung des Beschwerdeführers und des Leiters des Kontrolldienstes STS und allenfalls weiterer Personen abrunden.

Beurteilung der Beschwerde auf Beschwerdefähigkeit

Die Beschwerdekommission STS überprüft die Beschwerde auf ihre Beschwerdefähigkeit:

  • Gesamte Beschwerde

    • Ist der Verfasser der Verfasser der Beschwerde beschwerdebefugt?

      • Wenn nicht, ist die gesamte Beschwerde zu verwerfen.

  • Einzelne Beschwerdepunkte:

    • Bezieht sich ein Beschwerdepunkt auf einen oder mehrere konkrete Kontrollentscheide der betroffenen Kontrolle?

    • Ist eine Begründung vorhanden, weshalb nach Meinung des Beschwerdeführers der bemängelte Kontrollentscheid falsch ist?

    • Bezieht sich der Beschwerdepunkt auf die Arbeit der Kontrollpersonen / des Kontrolldienstes STS auf der Grundlage und deren Umsetzung der Kontrollvorgaben (Richtlinien, Anerkennungskriterien, Beurteilungskriterien, Kontrollweisungen etc.)?

      • Wenn nicht, insbesondere wenn ein Beschwerdepunkt die vorgegebenen Richtlinien, Gesetzesvorgaben und Kontrollweisungen beanstandet oder sich die Beschwerde auf die Höhe einer Sanktion bezieht, ist der betreffende Beschwerdepunkt zu verwerfen.

Beschwerdeentscheid

  • Die Beschwerdekommission STS fällt aufgrund der gesammelten Fakten einen definitiven Beschwerdeentscheid.

  • Sie muss zu jedem einzelnen Beschwerdepunkt Stellung nehmen und begründen, weshalb der betreffende Beschwerdepunkt abgewiesen oder angenommen wurde. Dabei sind insbesondere folgende Punkte abzuklären:

    • Wurde die Kontrolle im beanstandeten Bereich nach den Vorgaben der den Kontrollen zugrunde liegenden Kontrollvorgaben durchgeführt?

    • Sind alle Feststellungen und Messungen plausibel?

    • Sind allfällige Berechnungen korrekt?

    • Wurde der beanstandete Kontrollentscheid gemäss den zugrunde liegenden Beurteilungskriterien korrekt gefällt?

  • Die Entscheide fallen jeweils aufgrund von Mehrheitsbeschlüssen, wobei der Vorsitzende den Stichentscheid geben kann. Beschlussfähig ist die Beschwerdekommission durch Stimme von mindestens drei Mitgliedern, wobei der oder die Vertreter der betroffenen auftraggebenden Vertragspartner zwingend mit stimmen müssen. Stimmenthaltungen sind möglich und gelten als Stimmabgabe.

Bekanntmachung Beschwerdeentscheid

  • Der Beschwerdeentscheid wird schriftlich dem Beschwerdeführer mitgeteilt.

  • Eine Kopie des schriftlichen Entscheides erhalten alle betroffenen Parteien (kontrollierte Person oder Firma, vertraglich eingebundener Vermittler, Auftraggeber Kontrolle, Labelinhaber, Beschwerdekommission STS und Kontrollperson STS).

Empfehlungen

  • Die Beschwerdekommission kann zuhanden des Kontrolldienstes STS oder zuhanden der Richtlinienverantwortlichen Empfehlungen zur Verbesserung der Entscheidungssicherheit geben, Hinweise auf Unklarheiten in den zugrunde liegenden Richtlinien, Lücken in den Kontrollweisungen etc. äussern.

Folgeaufgaben

  • Falls aufgrund des Beschwerdeentscheides Korrekturen am ursprünglichen Kontrollentscheid nötig werden, veranlasst der Leiter des Kontrolldienstes eine entsprechende Anpassung des Kontrollberichtes und sorgt für die Verteilung der neuen Version an die üblichen Adressaten sowie an die Beschwerdekommission STS.

  • Wenn gemäss Beschwerdeentscheid weitere Massnahmen als nötig erachtet werden, wird eine für die Umsetzung verantwortliche Person bestimmt und ein Termin gesetzt.

  • Der/Die SekretärIn der Beschwerdekommission STS überwacht die Umsetzung der Massnahmen.

Dokumentation der Beschwerdefälle

Zu jedem Beschwerdefall, sowohl von Einwänden beim Kontrolldienst STS wie auch bei Beschwerden bei der Beschwerdekommission STS, wird in der Kontrollstelle ein Dossier geführt, welches alle relevanten Dokumente enthält.

Der Sekretär der Beschwerdekommission STS führt ein identisches Dossier als Sicherung vor Verlust von Dokumenten.

Jedes Beschwerdedossier wird mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt.