Beschwerdekomission STS

Zweck der Beschwerdekommission STS (Stand 01.06.2020)

Die Beschwerdekommission STS ist für die Abwicklung der zweiten Beschwerdestufe im Beschwerdeverfahren des Kontrolldienstes STS zuständig. Es ist ihre Aufgabe, auf Antrag zu überprüfen, ob der Kontrolldienst STS seine Arbeit gemäss den Kontrollvorgaben, das heisst gemäss der den Kontrollen zugrunde liegenden Richtlinien, Beurteilungskriterien, Checklisten und weiteren Kontrollweisungen und damit im Sinne des Schweizer Tierschutz STS und / oder des auftraggebenden Vertragspartners erledigt. In der Beschwerdekommission STS sind dementsprechend leitende Vertreter sowohl des Schweizer Tierschutz STS wie von dessen direkten Vertragspartnern vertreten.

Zusammensetzung der Beschwerdekommission STS

Die Beschwerdekommission besteht aus 4 Personen

1. Vertreter Arbeitsgruppe QS-Überprüfung Kontrolldienst TSTS (AG QS KD)

  • Die AG QS KD bestimmt eine Vertretung aus Ihrer Reihe für die Beschwerdekommission. Diese darf jedoch wegen der nötigen Unbefangenheit nicht im Kompetenzzentrum Nutztiere STS arbeiten.

  • Die AG QS KD Vertretung hat den Vorsitz der Beschwerdekommission inne.

  • Sie ist bei Wahlen und Abstimmungen mit einer Stimme stimmberechtigt und kann bei unentschiedenem Wahl- oder Abstimmungsausgang mit ihrer Stimme den Stichentscheid geben.

2. Vertreter Zentralvorstand STS

  • Der Zentralvorstand des STS schlägt aus seinen Reihen ein Mitglied für die Beschwerdekommission STS zu Handen der AG QS KD vor.

  • Der Vertreter des Zentralvorstandes STS ist bei Wahlen und Abstimmungen mit einer Stimme stimmberechtigt.

3. Vertreter der auftraggebenden Vertragspartner

  • Jeder auftraggebende Vertragspartner, für welchen der Kontrolldienst Kontrollen oder Audits durchführt, stellt einen Vertreter für die Beschwerdekommission STS.

  • Bei konkreten Beschwerdeverfahren sind diejenigen Vertragspartner, welche den Auftrag zur bemängelten Kontrolle gegeben haben, mit ihrem jeweiligen Vertreter am Beschwerdeverfahren beteiligt und beim Abstimmen über Beschwerdeentscheide mit einer Stimme stimmberechtigt.

  • Wenn bei einem Verfahren mehrere Vertragspartner involviert sind, ist diejenige Partei in der Kommission vertreten, die auch für die Sanktionierung der relevanten Kontrolle zuständig ist. Eine andere Vertretung ist möglich, wenn alle Vertragspartner und die anderen Mitglieder der Beschwerdekommission einverstanden sind.

4. Externer Fachbeisitzer

  • Pro Fachbereich (Tierhaltungskontrollen, Tiertransportkontrollen, Schlachthofaudits) wird ein externer Fachbeisitzer bestellt.

  • Vorschläge für den externen Fachbeisitzer können von allen Beschwerdekommissionsmitgliedern, von den Mitgliedern der AG QS KD und von Branchenvertretern gemacht werden.

  • Der externe Fachbeisitzer wird von der AG QS KD durch Mehrheitsbeschluss gewählt und allenfalls wieder abgewählt.

  • Die externen Fachbeisitzer werden durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung ins Vertragswerk der STS-Kontrollen eingebunden.

  • Sie werden gemäss dem jeweils gültigen Spesenreglement des Schweizer Tierschutz STS für Ihre Mitarbeit in der Beschwerdekommission STS entschädigt.

  • Die externen Fachbeisitzer sind bei Abstimmungen mit einer Stimme stimmberechtigt.

Sekretariat

  • Der Sekretär wird vom STS gestellt

  • Der Sekretär steht für die reibungslose Abwicklung und die Administration der Beschwerdekommission STS zur Verfügung.

  • Der Sekretär ist nicht stimmberechtigt.

Pflichten der Mitglieder der Beschwerdekommission STS

  • Die Mitglieder der Beschwerdekommission erklären sich durch Ihre Einsitznahme in die Beschwerdekommission STS bereit, sich an die vorgegebenen Grundsätze und Abläufe des Beschwerdeverfahrens zu halten.

  • Sie verpflichten sich insbesondere zu folgenden Punkten:

    • Der Tierschutzgedanke und die Glaubwürdigkeit der Kontrollen gegenüber der Öffentlichkeit und den Konsumentinnen und Konsumenten bilden die Grundlage des Beschwerdeverfahrens und der Arbeit der Beschwerdekommission STS.

    • Die Entscheidungsfindung bei der Behandlung von Beschwerdepunkten hat objektiv und auf der Grundlage der gegebenen Kontrollvorgaben zu erfolgen, die den jeweiligen Kontrollen zugrunde liegen.

    • Mitglieder der Beschwerdekommission STS müssen von sich aus in den Ausstand treten, wenn ein bestimmter Fall eine Person oder Firma betrifft, bei welcher das Mitglied aufgrund von Interessenkonflikten oder persönlicher Befangenheit in seiner objektiven Entscheidungsfindung beeinträchtigt sein könnte.

    • Sie haben Zugang zu sämtlichen für die Beurteilung der Beschwerde relevanten Unterlagen des Kontrolldienst STS: aktuelle QM-Dokumentation, vertragliche Vereinbarungen, Kontrollunterlagen, Foto- und Filmmaterial etc.

    • Sie sind zur Wahrung der Vertraulichkeit gegenüber Dritten verpflichtet.

Aufgaben und Abläufe

  • Die Abläufe des Beschwerdeverfahrens und die Aufgaben der Beschwerdekommission STS sind im Dokument "Beschwerdeverfahren Kontrolldienst STS" der QM-Dokumentation erläutert.

Hilfsmittel und Unterlagen

Der Kontrolldienst STS erstellt, auch auf Wunsch der Beschwerdekommission STS, Hilfsmittel und Dokumentvorlagen etc. zur Dokumentation der Beschwerdeverfahren und zur Vereinheitlichung der Arbeit und sorgt für deren Integration in die QM-Dokumentation.