Basel, 3. Juni 2020
Medienmitteilung / Stellungnahme Schweizer Tierschutz STS
TIERSCHUTZ BIS ZUM SCHLUSS
=================
(Lead) Wie bereits der Bundesrat lehnt heute auch der Ständerat die Einführung
obligatorischer Videoüberwachungen in Schlachtbetrieben ab (Motion Jositsch Daniel, SP ZH).
Der Schweizer Tierschutz STS verlangt mit Nachdruck, dass der Schutz der Tiere sowohl bei Tierhaltung,
Transport und in Schlachtbetrieben ernst genommen und konsequent überwacht wird. Der Fokus muss
auf das Wohl der Tiere gerichtet sein. Nichtstun und abwarten, bis der nächste Skandal publik wird,
ist ethisch nicht vertretbar.
---------------------------------
(Text) Zu Beginn dieses Jahres hat ein Bericht der Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK)
grobe Mängel beim Tierschutz in Schweizer Schlachtbetrieben aufgezeigt. Fehler und
Versäumnisse, wie sie der Bericht der BLK dokumentiert, sind unter keinen Umständen
tolerierbar. Zu einem umfassenden Nutztierschutz gehört der schonende Umgang mit den Tieren auf
ihrem letzten Weg und ein möglichst schmerzloser und schneller Tod. Gut geschultes Personal in den
Schlachtbetrieben, genügend Ressourcen für unabhängige, bestmögliche
Kontrollen und strenge Sanktionen bei festgestellten Verstössen sind unabdingbar. Der
Schweizer Tierschutz STS erachtet die von der Motion Jositsch* geforderte Videoüberwachung von
tierschutzrelevanten Bereichen in Schlachthöfen, insbesondere bei der Betäubung und beim
Entbluten der Tiere, als ein probates Mittel zur Verbesserung der Situation.
In Anbetracht des immensen Tierleids, das durch Fehler und Mängel in einem Schlachtbetrieb
verursacht wird, sind Masssnahmen zu deren Vermeidung nicht
«unverhältnismässig», wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion
schreibt. Ebenso zeugt es von wenig Sensiblität, Mehrkosten für eine bessere Kontrolle und
Ueberwachung ins Feld zu führen, wie es Branchenvertreter tun.
Wie Ständerat Daniel Jositsch verlangt auch Nationalrätin Meret Schneider (GPS ZH) eine
unabhängige Kontrolle des Schlachtvorgangs. In einem im Mai 2020 eingereichten Vorstoss fordert
sie mehr personelle Ressourcen zur Überwachung der Betäubung und Entblutung in
Schlachtbetrieben. Der Schweizer Tierschutz STS unterstützt diese Forderung.
* 20.3023 Motion: Einführung obligatorischer Videoüberwachungen in Schlachtbetrieben
www.parlament.ch/DE/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203023
Für Rückfragen
---------------------------------
Cesare Sciarra, Geschäftsführer Kompetenzzentrum Nutztiere, Kontrolldienst Schweizer
Tierschutz STS Telefon 062 296 09 71 / 076 326 02 66, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
STS-Medienmitteilungen online
---------------------------------
www.tierschutz.com/media/news.html